Zahnbehandlung im Ausland und Krankenkasse: Was DACH-Patienten wissen müssen

Zahlt die Krankenkasse? Bei medizinisch notwendigen Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss — auch bei einer Behandlung im EU-Ausland. Voraussetzung: ein Heil- und Kostenpl…
Zahlt die Krankenkasse?
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festzuschuss — auch bei einer Behandlung im EU-Ausland. Voraussetzung: ein Heil- und Kostenplan, den Sie vorab einreichen.
Was erstattet wird
- Implantate: Festzuschuss für die Krone, nicht das Implantat selbst.
- Kronen/Brücken: Zuschuss gemäß Befund.
- Prophylaxe: meist keine Erstattung.
Da die Preise in Kroatien und Slowenien 50–70 % niedriger sind, zahlen Sie unterm Strich oft weniger als die Zuzahlung im Heimatland. Mehr zu den Kosten.
Finanzierung
Für den Eigenanteil bieten wir Finanzierungsmöglichkeiten wie Ratenzahlung. Unsere Partner Dentex und Dentum unterstützen bei der Dokumentation.
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