GO Medics

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Go Medics FlexCo, Firmenbuchnummer FN637661m, Nikolaiplatz 4, 8020 Graz („Vermittler") und den Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern oder Patientinnen bzw. Patienten („Kundin/Kunde") über Beratungs-, Organisations- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen im Ausland.

(2) Der Vermittler erbringt keine medizinischen Leistungen, keine Heilbehandlung und keine medizinische Erfolgsschuld, sondern ausschließlich Vermittlungs-, Informations-, Koordinations- und organisatorische Nebenleistungen, soweit im Einzelfall ausdrücklich vereinbart.

(3) Abweichende Bedingungen der Kundin/des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Soweit Verträge mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes geschlossen werden, gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des österreichischen Konsumentenschutzrechts, vorrangig.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Vermittler unterstützt die Kundin/den Kunden insbesondere bei:

  • der Erstinformation über Behandlungsoptionen in ausgewählten Kliniken in Slowenien und Kroatien,
  • der Herstellung des Kontakts zu Kliniken, Ärztinnen/Ärzten oder sonstigen Leistungserbringern,
  • der organisatorischen Abstimmung von Terminen,
  • der Weiterleitung von Unterlagen nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Einwilligungen,
  • der Einholung unverbindlicher Kostenschätzungen oder Behandlungsangebote der Klinik,
  • der Unterstützung bei Reise- und Aufenthaltsorganisation, soweit ausdrücklich vereinbart.

(2) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vermittlungsvertrag, Angebot, Auftrag, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.

(3) Der Vermittler schuldet insbesondere nicht:

  • die medizinische Beratung, Diagnose, Indikationsstellung oder Aufklärung,
  • die Auswahlentscheidung anstelle der Kundin/des Kunden,
  • die Durchführung der Behandlung,
  • einen bestimmten medizinischen oder ästhetischen Erfolg,
  • die Kostenübernahme durch Sozialversicherung oder Privatversicherung,
  • die rechtliche Vertretung gegenüber Kliniken, Versicherungen oder Behörden.

(4) Angaben zu Behandlungen, Heilungsverläufen, Risiken, Ausfallszeiten, Erfolgsaussichten oder Nachbehandlungen beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, auf Informationen der jeweiligen Klinik oder behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes. Die verbindliche medizinische Aufklärung hat ausschließlich durch die behandelnde Einrichtung zu erfolgen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Vermittlers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Unterfertigung des Vermittlungsvertrags, elektronische Bestätigung oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen zustande.

(3) Der Vermittler ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Unterlagen unvollständig sind, begründete Zweifel an der Eignung für eine Behandlung bestehen oder eine Vermittlung nach sachgerechter Einschätzung nicht verantwortbar erscheint.

§ 4 Rolle des Vermittlers & Eigenverantwortung

(1) Der Vermittler handelt als selbstständiger Vermittler zwischen Kundin/Kunde und der jeweiligen Klinik bzw. dem jeweiligen medizinischen Leistungserbringer.

(2) Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen der Kundin/dem Kunden und der ausgewählten Klinik bzw. der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt zustande, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt wird.

(3) Die Entscheidung über Durchführung, Art und Umfang der Behandlung trifft ausschließlich die Kundin/der Kunde auf Grundlage der ärztlichen Aufklärung der behandelnden Einrichtung.

(4) Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, alle für die Behandlung und Vermittlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen, insbesondere zu Vorerkrankungen, Allergien, Voroperationen, Medikamenteneinnahmen, Schwangerschaften, psychischen Erkrankungen oder sonstigen Risiken.

(5) Unterbleiben richtige, vollständige oder rechtzeitige Angaben, haftet der Vermittler nicht für daraus entstehende Nachteile, Verzögerungen, Mehrkosten oder eine Ablehnung der Behandlung.

§ 5 Medizinische Hinweise & Grenzen der Vermittlung

(1) Der Vermittler erteilt keine medizinische Beratung und ersetzt weder ärztliche Untersuchung noch Aufklärung noch Zweitmeinung.

(2) Die Kundin/der Kunde hat vor einer Behandlung sämtliche medizinischen Fragen unmittelbar mit der Klinik bzw. der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt zu klären, insbesondere zu Methode, Risiken, Alternativen, Narkose, Erfolgsaussichten, Nachsorge, Arbeitsunfähigkeit, Reise- und Flugfähigkeit sowie etwaigen Folgeeingriffen.

(3) Bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der EU gelten grundsätzlich die Qualitäts- und Sicherheitsstandards des Staates, in dem die Behandlung durchgeführt wird; für Behandlungsfehler gilt grundsätzlich das Recht dieses Staates.

(4) Für bestimmte geplante Behandlungen im Ausland kann nach österreichischem Recht eine Vorabgenehmigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers erforderlich sein. Ohne Vorabgenehmigung kann eine Kostenerstattung ganz oder teilweise entfallen.

(5) Die Kundin/der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über Voraussetzungen der Kostenübernahme, Vorabgenehmigungen, Versicherungsleistungen, Reisefähigkeit, Visums- oder Einreisebestimmungen sowie Nachsorge zu informieren.

§ 6 Preise, Vermittlungsentgelt & Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt des Vermittlers richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, Preisliste oder dem schriftlichen Angebot.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Vermittlungsentgelt ein selbstständiges Entgelt für die Vermittlungs- und Organisationsleistung und unabhängig davon geschuldet, ob die Klinikleistung später tatsächlich in Anspruch genommen wird, sofern der Vermittler die vertraglich geschuldete Vermittlungsleistung bereits erbracht hat oder die Nichtdurchführung aus Gründen aus der Sphäre der Kundin/des Kunden erfolgt.

(3) Medizinische Behandlungskosten, Klinikrechnungen, Arztkosten, Medikamente, Laborkosten, Anästhesiekosten, Reise-, Unterkunfts- und Dolmetschkosten sind nicht im Vermittlungsentgelt enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

(4) Kostenvoranschläge oder Preisangaben der Klinik sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen. Abweichungen aufgrund zusätzlicher Untersuchungen, individueller Befunde, Komplikationen, Zusatzleistungen oder medizinischer Notwendigkeiten bleiben vorbehalten.

(5) Rechnungen des Vermittlers sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Vermittler berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie zweckentsprechende Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

§ 7 Termine, Reiseorganisation & Änderungen

(1) Terminangaben beruhen auf den Mitteilungen der jeweiligen Klinik und stehen unter dem Vorbehalt medizinischer, organisatorischer oder behördlicher Änderungen.

(2) Der Vermittler haftet nicht für Terminverschiebungen, Absagen, Wartezeiten oder Behandlungsablehnungen durch Kliniken, Ärztinnen/Ärzte oder sonstige Dritte, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermittler verursacht wurden.

(3) Soweit der Vermittler bei Reise- oder Unterkunftsleistungen unterstützt, erfolgt dies ausschließlich als Nebenleistung oder unverbindliche Hilfestellung.

(4) Die Kundin/der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass Reisedokumente, Versicherungsunterlagen, Begleitpersonen, Erreichbarkeit, Transport nach dem Eingriff und Nachbetreuung ordnungsgemäß organisiert sind.

§ 8 Rücktritt, Storno & Nichtdurchführung

(1) Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch die Kundin/den Kunden ist jederzeit möglich, hat jedoch schriftlich zu erfolgen.

(2) Wurde ein gesondertes Vermittlungsentgelt vereinbart, kann der Vermittler bei Stornierung eine pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen: bis 21 Tage vor Termin: 25%, 20–8 Tage: 50%, 7–2 Tage: 75%, ab 1 Tag oder Nichterscheinen: 100% des Vermittlungsentgelts.

(3) Der Nachweis eines niedrigeren tatsächlichen Aufwands bleibt der Kundin/dem Kunden vorbehalten; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Vermittler vorbehalten.

(4) Bereits an Dritte geleistete oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind von der Kundin/dem Kunden jedenfalls zu ersetzen.

(5) Sagt die Klinik eine Behandlung aus medizinischen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen ab, entsteht kein Anspruch auf Durchführung der Behandlung durch den Vermittler.

§ 9 Fernabsatz & Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und die Kundin/der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem FAGG, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Die Kundin/der Kunde kann verlangen, dass der Vermittler bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. In diesem Fall ist bei einem wirksamen Rücktritt ein anteiliges Entgelt für bis dahin erbrachte Leistungen zu bezahlen.

(3) Ein Muster-Widerrufsformular kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder in die Vertragsunterlagen aufgenommen werden.

§ 10 Pflichten der Kundin/des Kunden vor und nach dem Eingriff

(1) Die Kundin/der Kunde hat sämtliche Anweisungen der behandelnden Klinik vor und nach dem Eingriff einzuhalten.

(2) Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Anamnesebögen auszufüllen, angeforderte Vorbefunde zeitgerecht zu übermitteln und Rückfragen der Klinik unverzüglich zu beantworten.

(3) Nach dem Eingriff hat die Kundin/der Kunde empfohlene Kontrolltermine, Ruhezeiten, Medikamentenpläne, Hygienemaßnahmen und Nachsorgeempfehlungen einzuhalten.

(4) Die Kundin/der Kunde hat sich eigenverantwortlich über die medizinische Eignung von Rückreise, Flugreise, Autofahrt, sportlicher Belastung oder Arbeitsaufnahme zu informieren und ärztliche Freigaben einzuholen.

§ 11 Haftung

(1) Der Vermittler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler – außer bei Personenschäden – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

(3) Der Vermittler haftet nicht für medizinische Leistungen, Diagnosen, Aufklärung, Behandlungsfehler, Kunstfehler, unterlassene Nachsorge, Infektionen, Komplikationen, ästhetische Unzufriedenheit oder sonstige Pflichtverletzungen der Klinik oder Dritter.

(4) Der Vermittler haftet nicht für Ausfälle oder Mehrkosten aufgrund von Flugausfällen, Grenzmaßnahmen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Streik, Epidemien, Pandemien, Naturereignissen oder sonstigen nicht beherrschbaren Umständen.

(5) Soweit die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten.

§ 12 Versicherung & Kostenerstattung

(1) Die Kundin/der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Kranken-, Reise-, Unfall-, Rücktransport- und allenfalls Komplikations- oder Revisionskostenversicherung abzuschließen.

(2) Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen.

(3) Bei grenzüberschreitenden Behandlungen in anderen EU-Staaten besteht nach österreichischem Recht grundsätzlich nur im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Kostenerstattung; erstattet werden maximal die tatsächlich entstandenen Kosten.

§ 13 Datenschutz & Schweigepflicht

(1) Der Vermittler verarbeitet personenbezogene Daten und – soweit erforderlich – Gesundheitsdaten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts.

(2) Gesundheitsdaten werden nur verarbeitet und an Kliniken, Ärztinnen/Ärzte, Labore, Dolmetscher, Reise- oder Servicepartner weitergegeben, soweit dies für die Vertragsanbahnung, Vermittlung, Terminorganisation oder Durchführung ausdrücklich gewünscht oder erforderlich ist und eine wirksame Rechtsgrundlage, insbesondere eine ausdrückliche Einwilligung, vorliegt.

(3) Die Kundin/der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Übermittlung von Gesundheitsunterlagen an ausländische Leistungserbringer besondere sensible Daten betroffen sind.

(4) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Vermittlers zu entnehmen.

§ 14 Kommunikation & Übersetzungen

(1) Der Vermittler kann Informationen, Unterlagen oder Mitteilungen der Klinik an die Kundin/den Kunden weiterleiten oder organisatorisch übersetzen bzw. sprachlich unterstützen, sofern dies vereinbart wurde.

(2) Der Vermittler schuldet keine beeidete oder medizinisch-fachliche Übersetzung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Maßgeblich für medizinische Einwilligungen und Aufklärungen sind die Unterlagen und Erklärungen der behandelnden Klinik.

§ 15 Beschwerden & Beanstandungen

(1) Beschwerden über die Vermittlungsleistung sind dem Vermittler unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe versucht werden kann.

(2) Beschwerden betreffend die medizinische Behandlung, den Behandlungserfolg oder mögliche Behandlungsfehler sind unmittelbar an die behandelnde Klinik bzw. die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt zu richten.

(3) Bei Behandlungsfehlern oder Streitigkeiten über medizinische Leistungen richtet sich die Anspruchsverfolgung grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem die Behandlung erfolgt ist.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Vermittler ist nicht verpflichtet und nur bei gesonderter Erklärung bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Unberührt bleiben zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach österreichischem Recht.

§ 17 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem die Verbraucherin/der Verbraucher ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Für Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermittlers zuständig.

(4) Für Streitigkeiten aus dem Behandlungsvertrag zwischen Kundin/Kunde und Klinik können abweichende Gerichtsstände und das Recht des Behandlungsstaates maßgeblich sein.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt gegenüber Unternehmern eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.